Weitere Entscheidung unten: OLG Brandenburg, 29.04.2003

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 09.07.2003 - 9 UF 142/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11358
OLG Koblenz, 09.07.2003 - 9 UF 142/03 (https://dejure.org/2003,11358)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.07.2003 - 9 UF 142/03 (https://dejure.org/2003,11358)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Juli 2003 - 9 UF 142/03 (https://dejure.org/2003,11358)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergang von Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen; Einem Abzug von Nebenkosten entgegenstehender Umstand; Anwendung der Selbstbehaltsätze bei der Berechnung der Höhe des Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1601; BSHG § 91
    Erhöhung des Selbstbehalts bei Inanspruchnahme der Eltern durch erwachsene Kinder

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 484
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 15/10

    Kindesunterhalt: Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern

    Mit Rücksicht darauf ist es gerechtfertigt, dass der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gegenüber seinem erwachsenen Kind, das seine bereits erlangte wirtschaftliche Selbständigkeit wieder verloren hat, mit einem erhöhten Betrag, wie er in den Tabellen und Leitlinien insoweit als Mindestbetrag vorgesehen ist, angesetzt und gegebenenfalls noch dadurch erhöht wird, dass dem Unterhaltspflichtigen ein etwa hälftiger Anteil seines für den Elternunterhalt einsetzbaren bereinigten Einkommens zusätzlich verbleibt (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2004, 484; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1532; Wendl/Klinkhammer Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis 8. Aufl. § 2 Rn. 552; aA: Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm SGB XII 18. Aufl. § 94 Rn. 93).
  • OLG Köln, 19.01.2010 - 25 UF 48/09

    Höhe des Selbstbehalts eines Unterhaltspflichtigen im Rentenalter

    Der Senat ist jedoch mit dem Amtsgericht der Auffassung, dass in Fällen wie dem vorliegenden - der Unterhaltspflichtige befindet sich seit mehreren Jahren im Rentenalter - ein pauschaler Selbstbehalt von 1.400 EUR anzusetzen ist, wie er auch im Rahmen des Elternunterhalts Anwendung findet (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2004, 484; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1532; Kofler in Garbe/Ullrich, Verfahren in Familiensachen, 2. Aufl. § 4 Rn. 591; offen: Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl. 2008 Rn. 48, 975 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.06.2010 - 25 UF 232/09

    Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines arbeitsunfähigen Erwachsenen gegen

    Der Senat vertritt die Auffassung, dass in Fällen wie dem vorliegenden - der Unterhaltspflichtige befindet sich seit mehreren Jahren im Rentenalter - ein pauschaler Selbstbehalt von 1.400 EUR anzusetzen ist, wie er auch im Rahmen des Elternunterhalts Anwendung findet (ebenso OLG Koblenz FamRZ 2004, 484; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1532; Kofler in Garbe/Ullrich, Verfahren in Familiensachen, 2. Aufl. § 4 Rn. 591; offen: Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 10. Aufl. 2008 Rn. 48, 975 m.w.N.).
  • AG Köln, 03.02.2009 - 321 F 121/08

    Anspruch auf anteilige Zahlung eines Unterhaltsbeitrags i.R.e. Hilfegewährung in

    Maßgebend für diese Bewertung sind folgende Gesichtspunkte nach OLG Koblenz, FamRZ 2004, 484 (m.w.N.):.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7894
OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02 (https://dejure.org/2003,7894)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.04.2003 - 10 UF 143/02 (https://dejure.org/2003,7894)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. April 2003 - 10 UF 143/02 (https://dejure.org/2003,7894)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Anhebung von Kindesunterhalt; Rechtmäßigkeit der Zurechnung von fiktivem Einkommen; Abänderung eines Urteils im Falle der wesentlichen Änderung der maßgeblichen Verhältnisse

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § ... 323 Abs. 3; ; ZPO § 323 Abs. 4; ; ZPO §§ 511 ff; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; ZPO § 650; ; BGB § 242; ; BGB § 313 n. F.; ; BGB § 323 Abs. 3 Satz 1; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 1612 b Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Abänderung eines unterhaltsrechtlichen Vergleichs nach unfallbedingtem Arbeitsausfall und Behinderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2003, 601
  • FamRZ 2004, 484
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02
    Die Frage der Abänderbarkeit richtet sich nach den Regeln des materiellen Rechts und damit grundsätzlich nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, FamRZ 1983, 22; OLG Hamm, FamRZ 1999, 794; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323, Rz. 47), die auf Grund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 313 BGB n. F. normiert worden sind.

    Gegen eine etwaige Rückforderung in der Vergangenheit zu viel gezahlten Unterhalts ist die Klägerin durch §§ 242, 818 Abs. 3 BGB geschützt (BGH, FamRZ 1983, 22, 23; FamRZ 1990, 989, 990; FamVerf/Schael, § 1, Rz. 398).

  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02
    So können gerichtliche Vergleiche wegen des Wegfalls der Zeitschranke des § 323 Abs. 3 Satz 1 BGB auch für die Zeit bis zur Klageerhebung abgeändert werden (vgl. BGH, FamRZ 1990, 989, 990; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 1, Rz. 398).

    Gegen eine etwaige Rückforderung in der Vergangenheit zu viel gezahlten Unterhalts ist die Klägerin durch §§ 242, 818 Abs. 3 BGB geschützt (BGH, FamRZ 1983, 22, 23; FamRZ 1990, 989, 990; FamVerf/Schael, § 1, Rz. 398).

  • OLG Brandenburg, 05.07.2001 - 10 WF 49/01

    Wohnvorteil für mietfreies Wohnen ist entsprechend den für den Trennungsunterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02
    Angesichts des Alters, des beruflichen Werdegangs, der Vorbildung und Fähigkeiten des Beklagten, den insoweit maßgeblichen Gesichtspunkten (vgl. Senat, FPR 2002, 534; FamRZ 2003, 48, 50), ist davon auszugehen, dass er seine Arbeitskraft in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzt.

    Damit aber genügt er seiner erhöhten Erwerbsobliegenheit (vgl. Senat, FPR 2002, 534).

  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 136/92

    Heranziehung einer mittels Veräußerung von Vermögen erlangten Leibrente zur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02
    Zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen zählen nämlich grundsätzlich alle Einkünfte, gleich welcher Art sie sind und aus welchem Anlass sie erzielt werden, sofern sie nur geeignet sind, den laufenden Lebensbedarf zu decken, mithin auch Leistungen aus einer privaten Versicherung (vgl. BGH, FamRZ 1994, 228, 230) und Spielgewinne (Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1603, Rz. 5).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02
    Angesichts des Alters, des beruflichen Werdegangs, der Vorbildung und Fähigkeiten des Beklagten, den insoweit maßgeblichen Gesichtspunkten (vgl. Senat, FPR 2002, 534; FamRZ 2003, 48, 50), ist davon auszugehen, dass er seine Arbeitskraft in zumutbarer Weise bestmöglich einsetzt.
  • OLG Hamm, 28.04.1998 - 13 UF 402/97

    Abänderungsklage betreffend eine Urkunde des Kreisjugendamtes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.04.2003 - 10 UF 143/02
    Die Frage der Abänderbarkeit richtet sich nach den Regeln des materiellen Rechts und damit grundsätzlich nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. BGH, FamRZ 1983, 22; OLG Hamm, FamRZ 1999, 794; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 323, Rz. 47), die auf Grund des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes in § 313 BGB n. F. normiert worden sind.
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